Was ist eine upb?
Was ist eine Unabhängige psychiatrische Beschwerdestelle?
Eine unabhängige psychiatrische Beschwerdestelle (upB) ist eine Anlaufstelle für Menschen, die Probleme mit dem psychiatrischen Versorgungssystem haben. Das psychiatrische Versorgungssystem umfasst psychiatrische Kliniken und sonstige stationäre Einrichtungen inklusive Heime und Tagesstätten, als auch den ambulanten Bereich. Eine upB berät und hilft, Probleme zu lösen.
Wer kann sich an eine upB wenden?
Es können sich sowohl Betroffene, als auch Angehörige an die upBs wenden. Der Betroffene selbst muss jedoch der Beschwerde zustimmen. Auch Profis können sich beraten lassen, sollten sie Mängel am Versorgungssystem feststellen.
Wer arbeitet in der upB?
Die upBs werden geführt von ehrenamtlich tätigen (ehemaligen) Betroffenen und Angehörigen. Auf Wunsch kann ein Profi hinzugezogen werden, sollte dies aber abgelehnt werden, wird diesem Wunsch auf jeden Fall entsprochen.
Wie genau hilft mir die upB?
Das Vorgehen der upB bei der Lösung der Konflikte soll in erster Linie von schlichtender Natur sein. Die Betreibenden der Beschwerdestelle ermitteln das konkrete Problem erst aus Sicht des Beschwerdeführenden und dann aus Sicht der Gegenseite, beraten den Beschwerdeführenden und versuchen, die Perspektiven gegenseitig zu vermitteln, um eine Schlichtung zu erreichen. Falls nötig, kann die upB rechtliche Beratung einholen bzw. an eine Rechtsberatung weiterleiten. Sie selbst leistet keine Rechtsberatung und darf keine Rechtsberatung leisten. Ist eine Vermittlung in dieser Art nicht möglich, kann die upB sich auch an die Leitung der Einrichtung, den Träger der Einrichtung oder eine andere höhere Stelle wenden, um auf das Fehlverhalten eines Mitarbeitenden oder einer Einrichtung aufmerksam zu machen. Der Beschwerdeprozess kann auch eine persönliche Begleitung zu Ämtern etc. verlangen. Dabei bestimmt zu jeder Zeit der Beschwerdeführende wie verfahren werden soll.
Was bedeutet "unabhängig"?
Die upBs sind unabhängig vom Versorgungssystem. Das bedeutet, dass die Beschwerdestellen vom Land Bayern direkt gefördert und von Ehrenamtlichen betrieben werden, so dass die upBs keine Rechenschaft gegenüber den Institutionen ablegen müssen. Auf Wunsch kann eine Bearbeitung der Beschwerde anonym erfolgen.
Ebenso hat der Beschwerdeführende vollkommene Kontrolle darüber, welche Daten an wen weitergegeben werden und muss dazu sein Einverständnis in schriftlicher Form erteilen.
Diese Vorkehrungen, die Unabhängigkeit und die Möglichkeit der Anonymisierung sollen garantieren, dass Sie nicht befürchten müssen, von ihrem Arzt/Krankenhaus nach einer Beschwerde schlechter behandelt zu werden.
Die upBs werden gefördert vom Freistaat Bayern.